Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Posted by Rauch on Juni 1st, 2012
Bauunternehmen sind vorleistungspflichtig, sie müssen grundsätzlich jedes Bauvorhaben auf eigene Kosten vorfinanzieren. Die Bauunternehmen sind auf eine schnelle Bezahlung ihrer Leistung dringend angewiesen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die Europäische Richtlinie 2011/7/EU in deutsches Recht umsetzen und den Zahlungsverzug verbessern.
Die Umsetzung der Richtlinien bedeutet jedoch für die deutschen Bauhandwerker, dass die Zahlungsfristen sich zulasten der Gläubiger erheblich verlängern werden. Nach der Europäische Richtlinie sind die Leistungen grundsätzlich binnen 30 Tagen zu bezahlen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Leistungen im Zweifel sofort abzunehmen und zu bezahlen sind. Nach dem Entwurf können sich gewerblichen Auftraggeber mit Abnahme und Bezahlung insgesamt 90 Tage Zeit lassen. Gewerblichen Auftraggeber können so einen 3-monatigen kostenlosen Kredit ihres Gläubigers (Bauhandwerker) in Anspruch nehmen. Die Handwerker verfügen in der Regel aber nicht über ein so großes Finanzpolster, dass sie für 3 Monate die Lohn-, Sozialkosten sowie die Materialkosten für 3 Monate im Voraus bezahlen können. Sie brauchen für diese Zeit selbst einen teuren Bankkredit.